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Wie wirkt sich der Brexit auf UK-Vertriebsmitarbeiter aus, die in die EU verkaufen?

Nach Jahren der Debatte, Verhandlungen und Verzögerungen ist der Brexit Tatsache. Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs (d. h. Großbritannien & Nordirland) aus der EU im Jahr 2020, sind am 1. Januar 2021 die neue Regelungen und Vorschriften für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und Europa offiziell in Kraft getreten.

Mit über 1.200 Seiten ist das Handelsabkommen keine leichte Lektüre. Dennoch: Wenn Sie als britische Vertriebsorganisation in die EU verkaufen, ist es unerlässlich, dass Sie über die Änderungen und deren Auswirkungen auf Sie und Ihre Kunden auf dem Laufenden sind.

Auch wenn Sie persönlich nicht für die Umsetzung der Geschäftspolitik verantwortlich sind, sollten Sie die Anforderungen kennen, wissen, wie sie sich auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen nach Europa auswirken und in der Lage sein, alle Fragen Ihrer Kunden zu beantworten.

Dieser Artikel gibt Ihnen zwar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die der Brexit mit sich bringt, doch das Thema ist äußerst komplexer. Es gibt zahlreiche weitere branchenspezifische Anforderungen und es ist möglich, dass in Zukunft noch weitere Änderungen auf uns zukommen. Um sicherzugehen, dass Sie jederzeit auf dem auf dem neuesten Stand sind, sollten Sie stets die offiziellen Richtlinien der Regierung prüfen und den Brexit-Checker für eine personalisierte Anleitung nutzen.


Die wichtigsten Änderungen, die in diesem Artikel behandelt werden

  • Zollerklärungen und -tarife: Das Vereinigte Königreich ist offiziell aus der EU-Zollunion ausgetreten. Damit wird für alle Waren, die in die EU exportiert werden, vor dem Verlassen der UK eine Zollerklärungen benötigt. Bestimmte Artikel unterliegen zudem Zollgebühren oder erfordern eine Sondergenehmigung.
  • Mehrwertsteuersätze und Schwellenwerte für Fernverkäufe: In der Vergangenheit galten Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU verkauft wurden, nicht als Exporte. Neu werden exportierte Waren zum Nullsatz besteuert, unabhängig davon, ob sie in die EU oder irgendwo anders auf der Welt verkauft werden.
  • EORI-Nummern: Unternehmen, die physische Waren verkaufen, benötigen neu eine 12-stellige Economic Operator Registration Identification (EORI) Nummer, die von den Zollbehörden zur Identifizierung des Exporteurs verwendet wird.
  • Verkäufe nach oder aus Nordirland: Nordirland befolgt weiterhin den EU-Regeln, obwohl es für Mehrwertsteuerzwecke ein Teil des Vereinigten Königreichs bleiben wird.
  • Verkauf von Dienstleistungen in die EU: Neu müssen sich möglicherweise am "Ort der Auftragserbringung" für die Umsatzsteuer registrieren und die Umsatzsteuer zu dem im Land Ihres Kunden festgelegten Satz berechnen und ausweisen.
  • Wie wirkt sich der Brexit auf die DSGVO und den Datenschutz aus? Die DSGVO ist weiterhin gültig, wenn Ihr Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Sitz Ihres Unternehmens.
  • Aktualisierung Ihrer Handelsbedingungen: Wenn es um den Transport von Waren in die EU geht, müssen sowohl Sie als auch Ihr Kunde völlige Klarheit über die Verantwortlichkeiten jeder Partei haben. Eine Möglichkeit dafür ist die Anwendung internationaler Handelsbedingungen, auch Incoterms genannt.

Klicken Sie hier für unseren Leitfaden für Personen, die Waren aus der EU ins Vereinigte Königreich verkaufen.


Zollerklärungen und -tarife

Im Rahmen des Brexit ist das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU-Zollunion ausgetreten. Diese Zollunion ermöglichte den freien Warenverkehr innerhalb der EU als Teil eines Binnenmarktes, ohne dass zusätzliche Zollgebühren oder Kontrollen erforderlich waren. Da das Vereinigte Königreich nun nicht mehr Teil dieses Systems ist, müssen alle Waren, die in die EU gesendet werden, vor dem Verlassen Großbritanniens zollamtlich angemeldet werden. Unternehmen können diese Anmeldungen selbst erledigen oder jemanden damit beauftragen, die Zollabwicklung für sie zu übernehmen.

Je nach verkauften Waren werden möglicherweise Zollabgaben fällig oder es gelten spezielle Regeln für den Export. Für bestimmte Artikel können auch spezielle Lizenz erforderlich sein. Wenn Sie beispielsweise medizinische Geräte verkaufen, benötigen Sie (je nach Land, in das Sie exportieren) unter Umständen eine Konformitätserklärung.

Zu den weitere Artikeln, die möglicherweise Lizenzen oder andere spezifische Anforderungen für den Export benötigen, gehören unter anderem:

  • Tiere und tierische Produkte
  • Pflanzen und pflanzliche Produkte
  • Arzneimittel und Medikamente
  • Chemikalien
  • Ozon abbauende Stoffe und F-Gase
  • Radioaktive Stoffe
  • Diamanten
  • Kunstwerke, Antiquitäten und kulturell bedeutende Güter
  • Abfall
  • Güter, die zur Folter oder Todesstrafe verwendet werden könnten
  • Waffen, Munition und zugehörige Ausrüstung
  • Militärische Güter, Dienstleistungen und Technologie
  • Gegenstände, die sowohl zu zivilen als zu militärischen Zwecken verwendet werden können

Ihr Unternehmen muss außerdem die korrekte Warennummer für die Klassifizierung der zu exportierenden Güter verwenden.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Sie müssen neu für Waren, die in die EU verkauft werden, eine Zollerklärungen abgeben. Sie können diesen Prozess selbst ausführen oder jemanden dafür beauftragen.
  • Möglicherweise unterliegen Ihre Exporte Zollabgaben und für bestimmte Artikel ist eine spezielle Lizenz erforderlich.

Mehrwertsteuersätze und Schwellenwerte für den Fernabsatz

In der Vergangenheit galten Waren, die aus den Vereinigten Königreich in die EU verkauft wurden, nicht als Exporte. Neu werden Waren, unabhängig davon, ob Sie in die EU oder in eine anderes Land auf der Welt exportiert werden, mit dem Nullsatz belegt. Das bedeutet, dass die britische Mehrwertsteuer nicht am Verkaufsort erhoben wird, sondern der Import-MwSt. unterliegt. Ihren EU-Kunden muss also die britische oder EU-Mehrwertsteuer verrechnet werden.

Mehrwertsteuer vor dem Brexit

Vor dem Brexit konnten Online-Verkäufer die Vorteile der Schwellenwerte für den Fernabsatz nutzen. Solange Ihr Umsatz unter dem Schwellenwert des Landes, in das Sie importierten, lag (in den meisten Fällen umgerechnet 35.000 €), mussten Sie nur die britische Mehrwertsteuer erheben und sich in diesem Land nicht für die Mehrwertsteuer registrieren.

Mehrwertsteuer nach dem Brexit

Seit dem 1. Januar 2021 können vom Vereinigten Königreich keine Schwellenwerte für den Fernabsatz mehr angewendet werden und die Waren unterliegen der Import-MwSt. und den Zollgebühren. Genau wie bei internationalen Exporten vor dem Brexit sind die Exporte in die EU nach wie vor zollfrei, aber Ihr Kunde muss am Ende allenfalls die Einfuhrsteuer bezahlen (ein Schritt, der bei Ihrem Kunden vermutlich auf wenig Begeisterung stoßen wird, vor allem, wenn sie unvorhergesehen ist).

Wie Sie die Komplexität der neuen Mehrwertsteuerregeln bewältigen können

Um die gute Beziehung zu Ihren Kunden nicht zu strapazieren, kann Ihr Unternehmen:

1. Als verantwortlicher Importeur agieren

2. Ein Frachtunternehmen beauftragen, dass gegen eine Gebühr in Ihrem Namen als Importeur handelt

Wenn Sie sich für die erste Option entscheiden, bedeutet das, dass Sie die Importsteuer zahlen müssen und in dem Land, in das Sie exportieren, registriert sein und Mehrwertsteuer zahlen müssen. Das mag nach einer Menge Arbeit klingen, aber wenn Ihr Unternehmen in mehrere Länder exportiert, können Sie durch die Registrierung und Führung eines Lagerbestands in einem EU-Land unter den normalen Schwellenwerten für Fernverkäufe Ihre Waren an Kunden in der gesamten EU weiterverkaufen.

Als Alternative könnten Sie sich für Option zwei entscheiden und ein Frachtunternehmen beauftragen, in Ihrem Namen als Importeur aufzutreten. Dies ist zwar für viele Unternehmen die einfachste Option, bedeutet aber auch, dass Ihr Unternehmen die auf die Importe erhobene Mehrwertsteuer nicht zurückfordern kann.

Die neuen Mehrwertsteuerregeln für den E-Commerce

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nach dem 1. Juli 2021 die Schwellenwerte für Fernverkäufe für alle EU-Länder der Vergangenheit angehören werden. Das neue Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel bedeutet, dass sich E-Commerce-Unternehmen nicht mehr in mehreren Ländern für die MwSt. registrieren lassen müssen. Stattdessen können sie den One Stop Shop (OSS) nutzen, um die relevanten MwSt.-Sätze für die Länder, in die sie die Waren verkaufen, zu berechnen und dies dann in ihren OSS-Erklärungen zu deklarieren.

Auch Händler im Vereinigten Königreich können diesen Vorteil nutzen, allerdings nur, wenn sie sich in einem der EU-Mitgliedsstaaten als nicht-gewerkschaftlich organisierte Steuerzahler registrieren lassen und dann ihren OSS-Erklärungen zusammen mit der Steuererklärungen übermitteln.

Die neuen MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel haben auch erhebliche Auswirkungen auf Sendungen mit geringem Wert. Die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren im Wert von bis zu 22 € wird abgeschafft und alle für Waren, die in die EU gelangen, ist unabhängig von ihrem Wert eine Einfuhranmeldungen erforderlich. Für Waren im Wert von bis zu 150 € gilt jedoch eine vereinfachte Zollerklärungen, die deutlich weniger Informationen erfordern (etwa ein Drittel der für eine Standard-Zollerklärung erforderlichen Informationen).

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Exportierte Waren werden neu mit dem Nullsatz belegt. Das bedeutet, dass Sie am Verkaufsort keine UK-Mehrwertsteuer mehr berechnen können und die Waren stattdessen der Import-MwSt. und den Zollgebühren unterliegen.
  • Um zu vermeiden, dass diese Importgebühren an Ihre Kunden weiterverrechnet werden, haben Sie zwei Optionen:
  1. Sie können sich in dem Land, in das Sie exportieren, registrieren lassen und dort Mehrwertsteuer zahlen und diese Import-MwSt. zurückfordern, wenn Sie Ihre Mehrwertsteuererklärung abgeben.
  2. Sie beauftragen ein Frachtunternehmen, das in Ihrem Namen als Importeur auftritt. Dadurch entfällt jedoch die Möglichkeit zur Rückforderung der Mehrwertsteuer.
  • E-Commerce-Unternehmen können zudem den One Stop Shop (OSS) nutzen, um die entsprechende Mehrwertsteuer zu verrechnen und diese in ihren Steuererklärungen zu deklarieren.

EORI-Nummern

Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Freihandelszone der EU benötigen Unternehmen eine Economic Operator Registration Identification (EORI) Nummer. Diese 12-stellige Nummer enthält einen zweistelligen Präfix, welcher das Land identifiziert, das die Nummer vergeben hat, und von den Zollbehörden zur Identifizierung des Exporteurs verwendet wird.

Benötigen Sie mehr als eine EORI-Nummer?

Einige Unternehmen benötigen möglicherweise mehr als eine EORI. Wenn Ihr Unternehmen plant, Waren aus dem Vereinigten Königreich in ein EU-Land zu versenden, benötigen Sie eine mit GB beginnende EORI. Wenn Sie zudem Waren zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs transportieren, benötigen Sie eine weitere EORI, die mit XI beginnt.

Wenn Sie als verantwortlicher Importeur handeln und planen, in anderen EU-Ländern Zollerklärungen abzugeben oder Zollbescheide anzufordern, benötigen Sie eine weitere EORI-Nummer von der Zollbehörde des jeweiligen Landes.

Wie sieht es aus, wenn Sie ein externes Unternehmen mit der Verwaltung von Zollangelegenheiten beauftragen?

Auch wenn Sie eine Drittperson, z. B. ein Frachtunternehmen, in Ihrem Namen mit der Zollabwicklung beauftragen, benötigt diese Ihre EORI-Nummer(n).

Beachten Sie, dass nur Unternehmen, die physische Waren versenden, eine EORI benötigen. Dienstleistungen ist davon nicht betroffen.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Unternehmen, die physische Waren verkaufen, benötigen neu eine Economic Operator Registration Identification (EORI) Nummer zur Identifizierung.
  • Je nachdem, zwischen welchen Ländern Sie Waren bewegen, benötigen Sie möglicherweise mehr als eine EORI-Nummer.

Verkaufen nach oder von Nordirland

Eines der Hauptanliegen, das in den Brexit-Verhandlungen immer wieder zur Sprache kam, war die Frage nach der besten Handhabung des Handels mit Nordirland.

Nordirland wird weiterhin einige EU-Regeln befolgen

Als Teil des Abkommens wird Nordirland weiterhin den EU-Vorschriften folgen, obwohl es für Mehrwertsteuerzwecke auch Teil des Vereinigten Königreichs bleiben wird. So gilt beispielsweise für innergemeinschaftliche Warenlieferungen über die irische Grenze hinweg der Nullsatz für die Mehrwertsteuer.

Gibt es Ausnahmen von diesen Regeln?

Eines der Ergebnisse des Abkommens ist, dass Sie, wenn Sie Waren aus einem anderen Land des Vereinigten Königreichs nach Nordirland senden, möglicherweise eine Zollgebühr zahlen müssen, es sei denn, der EU-Zolltarif ist null oder Sie können nachweisen, dass die Waren für den Verkauf an (oder die spätere Verwendung durch) Konsumenten im Vereinigten Königreich bestimmt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie die Waren möglicherweise als nicht ‘gefährdet‘ für den Weiterversand in die EU deklarieren. Auch dies gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht von Dienstleistungen.

Wenn Ihr Unternehmen Waren zwischen Großbritannien und Nordirland bewegt, sollten Sie erwägen, sich für den Trader Support Service anzumelden. Dieser kostenlose Service bietet eine Anleitung zu den Änderungen und kann genutzt werden, um Erklärungen in Ihrem Namen auszufüllen.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Auch wenn Nordirland Teil des Vereinigten Königreichs bleibt, werden weiterhin einige EU-Regeln befolgt.
  • Je nach Land, aus dem Sie Waren nach Nordirland verkaufen, müssen Sie möglicherweise Zölle zahlen, es sei denn, Sie können die Waren als "nicht für den Weiterversand gefährdet" deklarieren.
  • Der kostenlose Trader Support Service ist eine großartige Ressource, um mehr über diese Änderungen herauszufinden.

Verkauf von Dienstleistungen in die EU

Auch der Verkauf von Dienstleistungen hat sich durch den Brexit verändert, vor allem im Hinblick auf die Erhebung der Mehrwertsteuer.

Wie sich der Brexit auf den Verkauf digitaler Dienstleistungen in die EU auswirkt

Während britische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, bisher die Vorteile des Mehrwertsteuer-Mini-Stop-Shops (MOSS) nutzen konnten, müssen Sie sich jetzt möglicherweise am "Ort der Dienstleistungeserbringung" (d. h. im EU-Land, in dem Ihr Kunde ansässig ist) für die Mehrwertsteuer registrieren. Wenn dies der Fall ist, muss Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuer zu dem im Land des Kunden festgelegten Satz berechnen und ausweisen.

Gibt es eine Möglichkeit, das VAT MOSS-System weiter zu verwenden?

Es ist möglich, weiterhin das MOSS-System für die Mehrwertsteuer zu nutzen. Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen sich nun in einem EU-Mitgliedsstaat ihrer Wahl anmelden, um die Nicht-EU-Regelung zu nutzen.

Wenn Sie Finanzdienstleistungen erbringen, haben sich auch die Regeln für den Vorsteuerabzug geändert, wobei die nach dem Übergangszeitraum angefallene Vorsteuer nun erstattungsfähig ist.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Wenn Sie bisher digitale Dienstleistungen verkauft haben und dem VAT Mini One Stop Shop (MOSS) angeschlossen waren, müssen Sie sich jetzt in dem EU-Land, in dem Ihr Kunde ansässig ist, für die Mehrwertsteuer anmelden.
  • Sie können VAT MOSS jedoch weiterhin verwenden, wenn Sie sich in einem EU-Mitgliedsstaat Ihrer Wahl für die Nicht-EU-Regelung anmelden.

Wie wirkt sich der Brexit auf die DSGVO und den Datenschutz aus?

Die General Data Protection Regulation (GDPR) oder Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft getreten ist, regelt die Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Auch wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist und damit nicht dem europäischen Recht unterliegt, findet die DSGVO nach wie vor Anwendung, wenn Ihr Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Sitz Ihres Unternehmens.

Allerdings hat das UK Data Protection Act 2018 (DPA 2018) inzwischen die Anforderungen der DSGVO übernommen, was bedeutet, dass Unternehmen im Vereinigten Königreich weiterhin die höchsten Standards im Umgang mit Daten einhalten müssen. Als im Vereinigten Königreich ansässiger Datenverantwortlicher/-verarbeiter benötigen Sie möglicherweise einen schriftlich bevollmächtigten EU-Vertreter, der Sie in Bezug auf Angelegenheiten der DSGVO vertritt.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Die DSGVO ist nach wie vor gültig.
  • Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise einen EU-Vertreter in Bezug auf GDPR-Angelegenheiten benötigen.

Aktualisierung der Handelsbedingungen

Sowohl Sie als auch Ihr Kunde müssen vollständige Klarheit über die Verantwortlichkeiten beider Partei haben, wenn es um den Transport von Waren in die EU geht. Bevor dem Verkaufsabschluss sollte schriftlich festhalten werden, wer sich um die Zollerklärungen und alle notwendigen Abgaben kümmert.

Wie Sie die Verantwortlichkeiten für die Lieferung verwalten

Eine Möglichkeit, Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist die Verwendung internationaler Handelsklauseln, auch Incoterms genannt. Als weltweit anerkannter Standard sind Incoterms dreibuchstabige Codes, die klären, wer für die wichtigsten Aufgaben im Lieferprozess verantwortlich ist. DDP steht beispielsweise für Delivered Duty Paid (geliefert verzollt) und bestätigt, dass der Verkäufer für die Organisation und Bezahlung der Lieferung verantwortlich ist, einschließlich aller notwendigen Zollabgaben.

Neben der Vereinbarung der Lieferbedingungen sollten Sie auch prüfen, ob der Empfänger die Waren in sein Land einführen darf. Zusätzlich zu den bereits besprochenen Zollerklärungen ist es möglich, dass Sie weitere Dokumente für den Export Ihrer Waren in das Zielland benötigen. Sprechen Sie mit Ihrem Kunden und finden Sie heraus, welche Informationen er für die Einfuhr von Waren genau benötigt.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Am besten halten Sie schriftlich fest, wer (entweder Sie oder Ihr Kunde) sich um die Zollerklärungen und eventuelle Abgaben kümmern wird.
  • Sie können dafür Incoterms, einen weltweit anerkannten Standard, verwenden und Verantwortlichkeiten definieren und klären.
  • Vergewissern Sie sich, dass der Empfänger der Waren diese in sein Land einführen darf - möglicherweise werden weitere Dokumente benötigt.

Abschließende Gedanken

Wenn Sie aus dem Vereinigten Königreich Interessenten und Kunden in der EU beliefern, bedeutet der Brexit enorme Veränderungen bei der Art und Weise, wie Sie Geschäfte tätigen. Als Vertriebsmitarbeiter ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie direkt für die Anpassungen, die Ihr Unternehmen aufgrund des Brexit vornehmen muss, verantwortlich sind. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich dieser Veränderungen bewusst sind und wissen, wie sie sich auf Ihre Kunden auswirken könnten.

Finden Sie heraus, wie Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen handhabt. Können sich die Durchlaufzeiten aufgrund von Zollkontrollen erhöhen? Gibt es zusätzliche Gebühren, die gezahlt werden müssen? Ist sich Ihr Kunde über seine Verpflichtungen bewusst? Indem Sie diese Änderungen verstehen, können Sie Ihren Kunden auf dem Laufenden halten und alle Fragen beantworten, die zum Thema Brexit aufkommen könnten.

Nützliche Quellen:

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